Re:steuervorteile bei schwerbehinderung
24.02.2009 09:52:22
Hallo Pauli,
schau mal hier:
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Behinderung.html
Du bekommst beim Strassenverkehrsamt einen blauen Parkausweis, der dich berechtigt auf allen Behindertenparkplätzen zu parken.
In der Regel bekkommst du noch eine Bescheinigung dazu, wo du noch zusätzlich kostenlos parken darfst.
Den Ausweis muss du dir selbst beim Strassenverkehrsamt abholen, bitte ein Lichtbild nicht vergessen, da die neuen Parkausweise nur mit Lichtbild ausgestellt werden.
Als ich Erwerbsunfähig wurde, war mein Mann auch noch berufstätig. Er zahlte ganz normale Steuern, ich musste von meiner EU-Rente am Anfang 28% versteuern, heute sind es 50%.
Die steuerlichen Erleichterungen findest du im obigen Link.
Ich hoffe ich konnte dir erst mal helfen. Solltest du noch Fragen haben, dann immer raus damit.
Liebe Grße
Birgit